Energiesanierung

 

Der energetische „Personalausweis“ für Gebäude

Aufgelistet erhält man beim lesen eines Energieausweises Informationen und Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Qualität des Gebäudes. Auf der Grundlage der Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt seit dem 1. Januar 2009 für alle Wohngebäude in Deutschland die Verpflichtung einen Energieausweis zu erstellen. Der Eigentümer muss bei Veräußerung oder Vermietung seiner Immobilie den Energieausweis Miet- und Kaufwilligen vorlegen. Seit dem 1. Juli 2009 gilt auch für Nichtwohngebäude die "Energieausweispflicht". Es gibt jedoch auch Gebäude, die davon befreit sind.

 

Sie als Eigentümer sollten sich auf die Fragen Ihrer Kunden vorbereiten.

Für welche Gebäude muss ein Energieausweis vorgelegt werden?

Bei Bestandsgebäuden müssen alle Gebäudeeigentümer gemäß § 16 EnEV einen Energieausweis vorlegen, wenn ein neuer Miet-/Pachtvertrag abgeschlossen wird oder die Immobilie verkauft wird. Die Übergansfristen sind zwischenzeitlich alle abgelaufen.

Der Energieausweis ist einem Interessenten auf Wunsch vorzulegen. Empfehlungen zu den Maßnahmen einer Sanierung zur Verbesserung der ermittelten Werte müssen nicht beigefügt werden.

Es gibt aber auch Ausnahmen:


In Fällen, in denen der Sinn der Energieeinsparverordnung nicht erfüllt wird, muss kein Energieausweis vorgelegt  werden.
Dies trifft bei der Anmietung von Zimmern in Pensionen und Hotels, sowie von Ferienhäusern und Ferienwohnungen zu. Für Gebäude, die nicht unter die Bestimmungen der EnEV fallen wie zum Beispiel nicht beheizte oder gekühlte Gebäude muss auch kein Energieausweis vorgelegt werden. Gleiches gilt bei der Vermietung von Tiefgaragenplätzen, Lagerräumen oder Kellerräumen ohne Heizung oder Kühlung.

Eine Besonderheit sind Denkmäler, diese sind von der Verpflichtung einen Energieausweis vorlegen zu müssen, ausgenommen.

 

Eine Ausnahmeregelung gilt auch für Zwangsversteigerung, in diesem Fall ist auch kein Ausweis vorzulegen, da es sich um einen gesetzlich geregelten Eigentumsübergang handelt.

Welcher Ausweis ist für welches Gebäude notwendig? Bedarfs- oder Verbrauchsorientiert?

 

Der Energieausweis kann auf Grundlage des rechnerisch ermittelten Energiebedarfs oder auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs (Energieverbrauch des Nutzers innerhalb der vergangenen 3 Jahre) erstellt werden. Der bedarfsbasierte Ausweis kann für alle Gebäude ausgestellt werden. Die Ausstellung des günstigeren, aber auch weniger genauen und aussagekräftigen Verbrauchsausweises ist eingeschränkt

Sie brauchen weitergehende Informationen? Oder Sie möchten, dass wir Ihnen einen Ausweis ausstellen? Rufen Sie uns an, 0611 – 33 47 80 10, oder füllen Sie das nachfolgende Kontaktformular aus.

 

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